Sanierung für betriebliche und kommunale Einzelprojekte

Leuchttürme der Wärmewende (Modul A1)

Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen dieses Programms innovative Sanierungen von überwiegend betrieblich und öffentlich genutzten Gebäuden, welche über das übliche Sanierungsausmaß hinausgehen. Eine untergeordnete private Nutzung oder Wohnnutzung wird mitgefördert. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen.

Wir begleiten dieses Programm bereits seit 2017 und führen geförderte Planungsberatungen von interessierten Bauherren durch.

Auf der Website www. mustersanierung.at zeigen wir Ihnen aktuelle Umsetzungsprojekte und ermöglichen somit einen wertvollen Erfahrungsaustausch.


 

Ihr Weg zur Fördereinreichung

  • Idee zu einer Mustersanierung
  • Registrierung beim Klima- und Energiefonds
  • Planung der Mustersanierung – nutzen Sie die Möglichkeit zur geförderten Planungsberatung und zum klimaaktiv Quick Check*) durch die Grazer Energieagentur
  • Verpflichtendes Gespräch zum Energieverbrauchsmonitoring bei der Grazer Energieagentur
  • Fördereinreichung
  • Beurteilung, Genehmigung & Förderungsvertrag Annahmeerklärung
  • Umsetzung der Mustersanierung
  • Endabrechnung und Auszahlung der Förderung

*) Für klimaaktiv Gold zertifizierte Gebäude kann in der Mustersanierung ein Zuschlag von 15% zum Fördersatz gewährt werden.


 

Durch eine Mustersanierung wurde die thermische Qualität der Gebäudehülle des denkmalgeschützten Gemeindezentrums in Neumarkt deutlich verbessert. Das Gebäude ist klimaaktiv gold zertifiziert.

Foto: Marktgemeinde Neumarkt


 

Sanierung für betriebliche und kommunale Einzelprojekte

Modul A1

Thermische Gebäudesanierung

Im Rahmen des Moduls A1 werden Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und zur Ressourceneinsparung von bestehenden betrieblich bzw. öffentlich genutzten Gebäuden gefördert, insbesondere:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des Dachs
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren (ausgenommen Kunststofffenster und -türen)
  • Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche Systeme)
  • Extensive und intensive Dachbegrünung und solare Gründächer
  • Fassadenbegrünung: fassadengebundene und bodengebundene Begrünung

 

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Ressourcenschonung

In Verbindung mit optionalen Zuschlägen zu den Fördersätzen (siehe Leitfaden, Kapitel 4.1) werden zusätzlich Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert, insbesondere:

  • Umstellung auf LED-Systeme
  • Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme, soweit diese nicht durch die OIB-RL 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind
  • Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring (siehe Leitfaden, Anhang 1)
  • Mehrkosten für zusätzliche Regelsysteme zur weiteren Optimierung und Lastverschiebung, wie z.B. Berücksichtigung der Wetterentwicklung, Schaltung von Verbrauchern
  • Wärmerückgewinnung aus Grauwasser
  • Maßnahmen zur Trinkwassereinsparung durch Recyclinganlagen zur Aufbereitung und Nutzung des hauseigenen Grauwassers (inkl. zweitem Leitungsstrang) sowie Anlagen zur Regenwassernutzung

 

Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie

In Verbindung mit optionalen Zuschlägen zu den Fördersätzen (siehe Leitfaden, Kapitel 4.1) werden zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie gefördert, insbesondere:

  • Biomasse-Einzelanlagen
  • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • Wärmepumpen
  • Anschlüsse an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärme (inkl. Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse)
  • Photovoltaikanlagen sowie Photovoltaikfassaden (inkl. Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung) aliquot zur Höhe des Jahresstromverbrauchs des beantragten Gebäudes und des Stromverbrauchs der direkt (keine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz des Energieversorgers) über die PV-Anlage mitversorgten Gebäude
  • Free-Cooling-Systeme im Wärmepumpensystem (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)

 

Die Förderaktion läuft vom 19.11.2024 bis zum 17.04.2025. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis
17.04.2025, 12:00 Uhr, bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH online eingereicht werden. Das
verpflichtende Beratungsgespräch zum EVM-System inkl. Vorlage des EVM-Konzeptes muss bis spätestens 01.04.2025 erfolgt sein.

Kontaktieren Sie unseren Experten Georg Prem für Ihre Planungsberatung.


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