Nachhaltigkeits­berichterstattung

Beratung & Förderung, Bewusstseinsbildung, Projektumsetzung, Smart Energy, Smart Mobility, Smart Region

Wir glauben fest daran, dass Nachhaltigkeit und Geschäftserfolg Hand in Hand gehen. Deshalb unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und ihre Erfolge transparent und verständlich zu kommunizieren. Wir sind Ihr verlässlicher Partner, wenn es darum geht, die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU Taxonomie zu erfüllen. Unser Expertenteam unterstützt Sie umfassend dabei, Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu optimieren und konform zu gestalten.

 

Unsere Dienstleistungen für Ihre CSRD und EU Taxonomie Konformität

 

  • Initialanalyse & Bestandsaufnahme

– Datenanalyse: Wir bewerten Ihre aktuellen Nachhaltigkeitsdaten und identifizieren bestehende Lücken.

– Benchmarking: Wir vergleichen Ihre Nachhaltigkeitsleistung mit Branchenstandards und Best Practices.

  • Strategieentwicklung

– Zielsetzung: Gemeinsam definieren wir konkrete Nachhaltigkeitsziele und KPIs für Ihr Unternehmen.

– Maßnahmenplan: Wir entwickeln einen maßgeschneiderten Fahrplan, um Ihre Ziele zu erreichen.

  • Umsetzung & Integration

– Datenmanagement: Wir implementieren Systeme zur Erfassung und Verwaltung relevanter Daten.

– Prozessoptimierung: Wir passen betriebliche Prozesse an, um die Anforderungen der CSRD und EU Taxonomie zu erfüllen.

  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

– Finanzielle Wesentlichkeit: Bewertung der finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf Ihr Unternehmen.

– Umwelt- und Sozialwesentlichkeit: Analyse der Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft.

  • Reporting & Dokumentation

– Berichterstellung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Verifizierung Ihres Nachhaltigkeitsberichts.

– Transparenz: Wir sorgen dafür, dass Ihre Berichte verständlich und nachvollziehbar sind.

  • Training & Weiterbildung

– Schulungen: Wir führen Workshops und Schulungen für Ihre Mitarbeiter durch.

– Know-how Transfer: Wir helfen Ihnen, interne Kompetenzen aufzubauen, um langfristig konform zu bleiben.

  • Kontinuierliche Verbesserung

– Monitoring: Wir überprüfen und passen die Maßnahmen laufend an.

– Feedback-Schleifen: Wir implementieren Feedback-Mechanismen, um kontinuierliche Optimierung zu gewährleisten.

 

Warum die Grazer Energieagentur?

– Erfahrung & Expertise: Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Energie- und Nachhaltigkeitsberatung sind wir bestens gerüstet, um Sie zu unterstützen.

– Individuelle Lösungen: Unsere Beratung ist maßgeschneidert und perfekt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt.

– Nachhaltigkeit leben: Wir setzen selbst höchste Standards und leben Nachhaltigkeit vor.

 

Kontaktieren Sie gerne unsere Expert/innen für nähere Informationen. 

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zusammenzuarbeiten und gemeinsam in eine nachhaltige Zukunft zu starten!

 


Geförderte Impulsworkshops und Beratungsangebote

Unsere geförderten Impulsworkshops und maßgeschneiderten Beratungsangebote bieten Ihnen die perfekte Unterstützung, um Ihre Unternehmensstrategie zukunftsfähig zu gestalten. Profitieren Sie von unserer Expertise: Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis hin zur Entwicklung einer individuellen Roadmap, die Sie sicher durch die Anforderungen der CSRD führt.

Was bieten wir?

✔ Einstiegsberatung: Kompetente Beratung zu ESG-Themen, Nachhaltigkeitskommunikation, doppelter Wesentlichkeit, EU-Taxonomie und mehr.
✔Workshops zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Schritt für Schritt zum perfekten Nachhaltigkeitsbericht – praxisnah und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
✔Sensibilisierung für Nachhaltigkeit: Wir stärken das Bewusstsein in Ihrem Team und zeigen, warum nachhaltiges Handeln für Ihr Unternehmen jetzt zählt – für Ihren Erfolg von morgen.

Die Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark (WIN) fördert diese Beratung einmalig pro Betriebsstandort: Es werden bis zu 18 Beratungsstunden anerkannt und 70 % der externen Beratungskosten, bei einem Stundensatz von 100 €, übernommen. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Fördereinreichung.

💰 Zur Förderung

 


Hintergrund

Die Europäische Kommission hat am 31.07.2023 den delegierten Rechtsakt zu den European Sustainability Reporting Standards (#ESRS) verabschiedet.

Die EU verlangt mit den ESRS, dass große und börsennotierte Firmen Infos zu Umwelt- und Sozialrisiken sowie deren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt teilen. So können Investoren und andere Interessenten die Nachhaltigkeit der Unternehmen besser beurteilen. Dies gehört zum Europäischen Green Deal.

Wichtige Punkte und Änderungen zu den ESRS sind:

🗓 Phasing-in: Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern dürfen im ersten (bzw. zweiten) Berichtsjahr die Angabe von Daten zu Scope 3-Treibhausgasemissionen und die Offenlegungsanforderungen zu Sozialen Aspekten und Biodiversität weglassen. Der Grund für diese Regelung ist, dass die Reporting-kosten für kleinere Unternehmen prozentual höher sind als bei großen. Durch diese Regelung sollen die Kosten für kleinere Unternehmen im ersten Berichtsjahr reduziert und die Qualität gesichert werden.

Flexibilität in der Wesentlichkeit: Die Kommission hat den Unternehmen mehr Flexibilität eingeräumt, um zu entscheiden, welche Informationen in ihren Umständen wesentlich sind. Dadurch werden Kosten vermieden, die mit der Berichterstattung von möglicherweise nicht relevanten Informationen verbunden sind. Alle Offenlegungsanforderungen innerhalb eines jeden Standards unterliegen der Wesentlichkeitsprüfung, mit Ausnahme der Offenlegungsanforderungen der ESRS 2 (General Disclosure), welche für alle Unternehmen verpflichtend ist.

🌍 Wenn ein Unternehmen den Klimawandel als nicht wesentlich einstuft und deshalb nicht entsprechend berichtet, muss es eine detaillierte Erklärung zu den Ergebnissen seiner Relevanzprüfung hinsichtlich des Klimawandels liefern. Diese Anforderung spiegelt die Tatsache wider, dass der Klimawandel weitreichende und systemische Auswirkungen auf die Wirtschaft hat.

📝 Freiwilligkeit von Themen/Datenpunkten:

Die Kommission hat einige Berichtspflichten von „Pflicht“ auf freiwillig umgestellt. Diese Änderungen betreffen vor allem Datenpunkte, die für Unternehmen als besonders umfangreich oder teuer gelten, wie zum Beispiel Pläne zur Biodiversität und Informationen über Selbstständige und Leiharbeiter. Diese Maßnahme soll den Unternehmen mehr Flexibilität geben und Kosten reduzieren.

Wer muss wann berichten?

🚩 NaDiVeG berichtspflichtige Unternehmen ab GJ 2024

🚩 Große Unternehmen ab GJ 2025

🚩 Kapitalmarktorientierte KMU ab GJ 2026

Relevante Links:

Die Übernahme dieser Standards markiert einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltigen EU-Wirtschaft und dem Kampf gegen Greenwashing. Andererseits ist die administrative Last für die Unternehmen nicht unbedenklich. Die ESRS zielen darauf ab, eine sehr hohe Interoperabilität zwischen den EU- und globalen Standards sicherzustellen, und doppelte Berichterstattung durch Unternehmen zu vermeiden.

 


News – Omnibusverordnung

 

📢 Geplante Änderungen durch die Omnibus-Verordnung zur CSRD – Das müssen Unternehmen wissen!

Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission ihren Omnibus-Vorschlag präsentiert, der die Berichtspflichten überarbeitet, bürokratische Hürden abbaut und die internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern soll. Wesentliche Änderungen sind für die CSRD, CSDDD und die EU-Taxonomie vorgesehen.

 

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

🔹 CSRD-Anpassungen

  • Berichtspflicht nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mindestens 50 Mio. EUR Umsatz oder 25 Mio. EUR Bilanzsumme.
  • Berichtsstart verschoben: Zwei Jahre später für Unternehmen, die ab 2026/2027 berichten sollten.
  • Reduzierte Berichtspflichten: Weniger verpflichtende Datenpunkte, keine branchenspezifischen Standards.
  • Taxonomie-Reporting teilweise freiwillig für Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeitenden und weniger als 450 Mio. EUR Umsatz.
  • Keine verpflichtenden sektorspezifischen Standards, keine Erweiterung der Prüfstandards.
  • „Schutzschild“ für KMU in der Wertschöpfungskette: Kleinere Unternehmen (<1.000 Mitarbeitende) profitieren von einem freiwilligen Berichtsstandard.
  • Doppelte Materialität bleibt bestehen.

 

🔹 CSDDD-Anpassungen

  • Umsetzung erst ab 2028.
  • Erleichterte Sorgfaltspflichten: Eingreifen erst bei plausiblen Hinweisen auf negative Auswirkungen.
  • Seltenerer Berichtszyklus: Aktualisierung nur noch alle fünf Jahre statt jährlich.
  • Keine EU-weite zivilrechtliche Haftung, Regelung bleibt auf nationaler Ebene.

 

🔹 EU-Taxonomie-Änderungen

  • 70 % weniger Berichtspflichten: Viele Datenpunkte entfallen.
  • Einführung von Wesentlichkeitsgrenzen: Nur wirtschaftlich relevante Aktivitäten (>10 % Umsatz, Investitionen oder Vermögenswerte) müssen berichtet werden.
  • Vereinfachung für Banken: Bestimmte nicht berichtspflichtige Unternehmen müssen in Green-Asset-Ratio-Berechnungen nicht mehr berücksichtigt werden.

 

⚠️ Noch nicht in Kraft! Der Vorschlag wird noch geprüft, Änderungen durch das Europäische Parlament und den Rat der EU sind möglich. Die endgültige Fassung und das Inkrafttreten der Verordnung sind somit noch offen.

 

🚀 Nachhaltiges Wirtschaften bleibt zentral! Banken und Investoren werden ESG-Daten weiterhin für ihre Kredit- und Investitionsentscheidungen nutzen. Unternehmen sollten jetzt aktiv werden, Datenlücken schließen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie gezielt verankern.

  • Langfristig denken statt nur Pflichten erfüllen
  • Wettbewerbsvorteil durch transparentes ESG-Management
  • Kosten senken & Risiken minimieren
  • Nachhaltigkeit ist keine Pflicht, sondern eine Chance!

 

💡 Wir unterstützen Sie bei der strategischen Einordnung und Umsetzung dieser Änderungen. Kontaktieren Sie uns bei Fragen!

 

ℹ️ Hier geht’s zur Vollversion des Omnibus-Vorschlags.